|
Entnehmen
Soll nur ein Teilbetrag entnommen werden, ist
dies ebenso jederzeit möglich wie eine komplette
Kündigung, formal gesehen handelt es sich um eine
Teilkündigung: Somit ist genauso zu verfahren wie
bei einem Austritt.
Austritt
Der Ausstieg ist stets zum Monatsende möglich.
Die Mindest-Mitgliedsdauer beträgt 6 Monate, die
Kündigungsfrist beträgt offiziell einen Monat;
sofern die Geschäftsführung keine Nachteile
für den Club sieht, können Sie jedoch auch
zum nächstfolgenden Monatsende bereits austreten.
Zur Kündigung reicht eine formlose schriftliche
Kündigung mit Angabe des Kontos, auf das der Anteil
ausgezahlt werden soll. Nach dem Monat erhält ein
Clubmitglied dann eine schriftliche Bestätigung
der Kündigung und die Abrechnung der Anteile. Beim
Jahresabschluss wird das Mitglied bis zum Austrittszeitpunkt
berücksichtigt und erhält die entsprechende
Steuer-Abrechnung des Clubs. Gebühren fallen bei
einer Kündigung natürlich nicht an.
Bitte beachten Sie die Hinweise
zur Zahlungsart.
|