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Ein- und Auszahlungen
 
Aufstocken
Soll nach der Ersteinzahlung der Betrag im Club aufgestockt werden, so ist dies problemlos möglich (ab 50 Euro); sei es durch laufende Überweisungen oder unregelmäßig. Es reicht die Einzahlung auf das Clubkonto unter Angabe des Vor- und Nachnamens, eine gesonderte Mitteilung ist nicht notwendig.

Entnehmen
Soll nur ein Teilbetrag entnommen werden, ist dies ebenso jederzeit möglich wie eine komplette Kündigung, formal gesehen handelt es sich um eine Teilkündigung: Somit ist genauso zu verfahren wie bei einem Austritt.

Austritt
Der Ausstieg ist stets zum Monatsende möglich. Die Mindest-Mitgliedsdauer beträgt 6 Monate, die Kündigungsfrist beträgt offiziell einen Monat; sofern die Geschäftsführung keine Nachteile für den Club sieht, können Sie jedoch auch zum nächstfolgenden Monatsende bereits austreten.

Zur Kündigung reicht eine formlose schriftliche Kündigung mit Angabe des Kontos, auf das der Anteil ausgezahlt werden soll. Nach dem Monat erhält ein Clubmitglied dann eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und die Abrechnung der Anteile. Beim Jahresabschluss wird das Mitglied bis zum Austrittszeitpunkt berücksichtigt und erhält die entsprechende Steuer-Abrechnung des Clubs. Gebühren fallen bei einer Kündigung natürlich nicht an.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Zahlungsart.