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Warum ist der Club
eine GbR?
Wer sind die
Gesellschafter?
Können Ehepartner
gemeinsam Gesellschafter werden?
Können Kinder aufgenommen werden?
Kann die Stimmberechtigung
übertragen werden?
Muss
man als Mitglied Aufgaben im Club übernehmen?
Ab welchem Betrag
kann man teilnehmen?
Wirken sich bisherige Clubverluste oder -Gewinne bei meiner Einzahlung aus?
Wie hoch sind
die jeweiligen Anlagesummen?
Was passiert mit
erzielten Gewinnen?
Welche
Kostenvorteile hat die Beteiligung am Depot?
Wie errechnet
sich der Wert meines Anteils?
Wie erfahre
ich den Wert meines Anteils?
Wie sieht es aus
mit Datenschutz?
Ist ein Internet-Anschluss
erforderlich?
Kann
es passieren, dass Geld nachgeschossen werden muss?
Kann ich eine Vollmacht für Andere ausstellen?
Was passiert im Falle des Todes eines Mitgliedes?
Warum ist der Club
eine GbR?
Um Verwaltungsaufwand und -kosten möglichst gering
zu halten und steuergünstig zu agieren, wurde der
Club als GbR gegründet - entsprechend der Empfehlung
der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
e.V.), dem Dachverband der deutschen Investmentclubs.
Nahezu alle rund 6.000 deutschen Aktienclubs haben die
Rechtsform einer GbR.
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Wer
sind die Gesellschafter?
Typische Gesellschafter gibt es nicht. Die Altersspanne
reicht von 18 bis über 70 Jahre; Mitglieder sind
Schüler, Hausfrauen, Rentner, Beamte, Angestellte,
Selbstständige, Landwirte, Kaufleute und Ärzte
- nahezu alle Gruppen sind im Club vertreten. Ebenso
Mitglieder mit Börsenwissen und ohne, männliche
und weibliche - lediglich das Mindestalter beträgt
18 Jahre.
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Können
Ehepartner gemeinsam Gesellschafter werden?
Nein, da jede Gesellschafter auch stimmberechtigt ist,
können nur Einzelpersonen Gesellschafter sein.
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Können
Kinder aufgenommen werden?
Da jedes Mitglied in die BGB-Gesellschaft eintritt,
ist der Beitritt erst ab 18 Jahren möglich. Sind
jedoch Vater oder Mutter bereits Mitglied im OLAC, können
sie auf Wunsch ein Unterkonto für ihr Kind einrichten,
um dort ein wenig Geld anzusparen (sofern das Unterkonto
nicht missbraucht wird, um größere Vermögen
steuergünstig auf das Kind zu übertragen).
Ausführliche Informationen stehen im Mitglieder-Bereich
zur Verfügung; bei Rückfragen rufen Sie uns
auch gern an.
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Kann
die Stimmberechtigung übertragen werden?
Ja, wenn z.B. am Clubleben interessierte Personen für
Verwandte oder Bekannte deren Stimmberechtigung oder
Postempfang übernehmen wollen, reicht eine entsprechende
schriftliche Bestätigung des Gesellschafters an
den Club.
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Muss
man als Mitglied Aufgaben im Club übernehmen?
Jedem Mitglied steht frei, lediglich passiv von den
Vorteilen der gemeinschaftlichen Geldanlage zu profitieren
oder sich aktiv am Clubleben zu beteiligen (siehe Clubleben).
Auch "stille Zuhörer" sind willkommen,
die mit eigener Aktienauswahl bisher eher schief lagen
bzw. völlige Börsenneulinge, die sich mit
den erfahrenen Club-Mitgliedern austauschen möchten,
z.B. um einmal ein eigenes Portfolio zusammenzustellen.
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Ab welchem Betrag
kann man teilnehmen?
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer Einmalzahlung,
mit monatlichen Beiträgen oder mit einer Kombination
aus beiden am Gemeinschaftsdepot zu beteiligen. Die
Einmalzahlung sollte im Sinne der Gründungsmitglieder
zunächst ab einer Mindestanlage von 5.000 Euro
möglich sein. Dem Wunsch einiger Mitglieder, sich
auch mit geringeren Zahlungen zu beteiligen, wurde jedoch
auch entsprochen; es kann auch eine geringere Ersteinzahlung
beantragt werden. Unter 2.500 Euro werden aufgrund des
Verwaltungsaufwandes jedoch keine Mitglieder aufgenommen.
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Wirken sich bisherige Clubverluste oder -Gewinne bei meiner Einzahlung aus?
Nein, bei jeder Einzahlung (egal ob Ersteinzahlung oder
Aufstockung) beginnt die Performance für diesen
Betrag zu den Werten des Monatsendes. In der Vergangenheit
erzielte Verluste oder Gewinne des Clubs sind für
eine heutige Einzahlung bedeutungslos, das neue Kapital
fängt bei der jeweiligen Performance sozusagen
"bei Null" an -genau wie bei Investmentfonds.
Die Darstellung der Club-Performance seit Gründung
auf der Startseite dient später eingetretenen Mitgliedern
somit nur als Information.
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Wie hoch sind
die jeweiligen Anlagesummen?
Ganz unterschiedlich; manche Mitglieder sind mit den
Mindestbeträgen investiert, einzelne Mitglieder
mit jeweils über 100.000 Euro. Das Stimmrecht ist
jedoch nicht von der Höhe des Betrages abhängig,
jedes Mitglied hat stets eine Stimme.
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Was passiert mit
erzielten Gewinnen?
Die Gründungsversammlung hat beschlossen, Gewinne
wie bei den meisten Aktienfonds auch thesaurierend zu
verwenden, also wieder zu investieren. Natürlich
steht aber jedem Mitglied frei, sich im Rahmen einer
normalen Kündigung zugewonnene Beträge auszahlen
zu lassen.
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Welche
Kostenvorteile hat die Beteiligung am Depot?
Aufgrund der vielen kleinen gesammelten Anlagebeträge
auf dem Club-Gemeinschaftsdepot steht ein großer
Anlagebetrag zur Verfügung. Somit kann in mehr
Unternehmen investiert werden, ohne vom Erfolg oder
Misserfolg einzelner Unternehmen abhängig zu sein
- was bei Kleinanlegern meist der Fall ist. Einen anderen
wesentlichen Einfluss haben auch die Bankgebühren,
die gerade bei kleinen Aktiendepots einen erheblichen
Teil der Kursgewinne auffressen können. Als Beteiligter
am Gemeinschaftsdepot hingegen profitieren die Anleger
von den durch viele Personen geteilten Mindestgebühren,
die gerade bei aktivem Depotmanagement anfallen, das
mit strengen Limits und Teilausführungen arbeitet.
Darüber hinaus fallen natürlich deutlich geringere
Kosten an als bei ähnlich handelnden Investmentfonds;
es fließt also mehr Geld in die Aktienanlage.
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Wie errechnet
sich der Wert meines Anteils?
Mit jeder Einzahlung erwirbt ein Gesellschafter eine
von der jeweils aktuellen Performance abhängige
Anzahl an Anteilen - diese bleibt bis zu einer weiteren
Einzahlung gleich. Das Vermögen eines Gesellschafters
ergibt sich aus der Anzahl seiner Anteile, die mit dem
Wert der Anteile (Performance) multipliziert werden.
Die Wertberechnung erfolgt wie bei Investmentfonds
mit dem Unitsystem, bei denen ein Gesellschafteranteil
mit einem rechnerischen Wert ausgestattet wird. Im Gegensatz
zu Fonds dürfen beim Club die Anteile nicht als
eigenständige Dokumente an die Gesellschafter ausgegeben
werden, sondern dienen nur der Rechenhilfe. Die Berechnung
erfolgt auf über zehn Stellen hinter dem Komma;
unregelmäßige, unterschiedlich hohe Einzahlungen
oder das Aussetzen von Beiträgen sind möglich.
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Wie erfahre
ich den Wert meines Anteils?
Je nach Entwicklung des Clubvermögens steigt oder
fällt der Anteilswert (Performance), der mit den
Schlusskursen vom Freitagabend aktualisiert wird. Zu
erfahren ist er meist im Laufe des Wochenendes auf der
Homepage-Startseite oder natürlich per Telefon
beim Club. Darüber hinaus wird die Entwicklung
noch einmal schriftlich mit dem Quartalsauszug dokumentiert.
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Wie sieht es aus
mit dem Datenschutz?
Persönliche Angaben sowie die Höhe des jeweiligen
Vermögens im Club bleiben ein streng gehütetes
Geheimnis; lediglich der Geschäftsführung,
dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie der
Bank und den kontrollierenden Institutionen sind die
Mitglieder und Anlagebeträge bekannt; die Hausbank
des Clubs wird entsprechend dem Geldwäschegesetz
über Anschriften der Mitglieder informiert. Persönliche
Informationen werden ausschließlich per Post verschickt
und sind nicht im Internet zugänglich. Dass Adressen
von Clubmitgliedern in keinem Fall weitergegeben werden,
versteht sich von selbst.
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Ist ein Internet-Anschluss
erforderlich?
Nein. Aus Kosten- und Aktualitätsgründen wird
zwar die Internet-Homepage aktiv genutzt, um alle den
Club betreffenden Angelegenheiten zu kommunizieren;
sämtliche wichtigen Informationen sind aber auch
per Telefon oder schriftlich zu erhalten. Darüber
hinaus werden alle Clubmitglieder regelmäßig
per Quartals-Rundschreiben über aktuelle Ereignisse
sowie zum Depot und zur Performance informiert.
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Kann
es passieren, dass Geld nachgeschossen werden muss?
Definitiv nicht. Der Erwerb von nachschusspflichtigen
Termingeschäften ist ebenso untersagt und wurde
bei Kontoeröffnung ausgeschlossen wie die Überziehung
des Clubkontos oder die Kreditaufnahme.
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Kann ich eine Vollmacht für
Andere ausstellen?
Teilweise. Die Stimmberechtigung bei der Gesellschaftsversammlung
oder etwa die Postzustellung z.B. bei längeren Auslandsaufenthalten
können Sie natürlich auf andere Personen übertragen.
Eine Vollmacht etwa für den Todesfall kann nicht ausgestellt werden, da wir bei
eventuellen Erbstreitigkeiten die Anteile gemäß dem Testament
auszahlen müssen und nicht aufgrund einer Vollmacht eine ggfs. verfrühte oder
falsche Auszahlung veranlassen möchten.
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Was passiert im Falle des Todes eines Mitgliedes?
Die Erben erhalten gegen Vorlage des vom Amtgericht ausgestellten Erbscheins
die Anteile ohne jegliche Abzüge ausbezahlt. Sollten die Erben keine
Auszahlung wünschen, sondern die Anlage im OLAC weiterführen wollen, wird
ein neues Mitgliedskonto angelegt und die Anteile werden intern übertragen.
In jedem Fall läuft das Konto des Verstorbenen bis zur Vorlage des
Erbscheins weiter und wird anschließend aufgelöst.
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