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Organisation
 

Warum ist der Club eine GbR?
Wer sind die Gesellschafter?
Können Ehepartner gemeinsam Gesellschafter werden?
Können Kinder aufgenommen werden?
Kann die Stimmberechtigung übertragen werden?
Muss man als Mitglied Aufgaben im Club übernehmen?
Ab welchem Betrag kann man teilnehmen?
Wirken sich bisherige Clubverluste oder -Gewinne bei meiner Einzahlung aus?
Wie hoch sind die jeweiligen Anlagesummen?
Was passiert mit erzielten Gewinnen?
Welche Kostenvorteile hat die Beteiligung am Depot?
Wie errechnet sich der Wert meines Anteils?
Wie erfahre ich den Wert meines Anteils?
Wie sieht es aus mit Datenschutz?
Ist ein Internet-Anschluss erforderlich?
Kann es passieren, dass Geld nachgeschossen werden muss?
Kann ich eine Vollmacht für Andere ausstellen?
Was passiert im Falle des Todes eines Mitgliedes?

 

Warum ist der Club eine GbR?
Um Verwaltungsaufwand und -kosten möglichst gering zu halten und steuergünstig zu agieren, wurde der Club als GbR gegründet - entsprechend der Empfehlung der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), dem Dachverband der deutschen Investmentclubs. Nahezu alle rund 6.000 deutschen Aktienclubs haben die Rechtsform einer GbR.

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Wer sind die Gesellschafter?
Typische Gesellschafter gibt es nicht. Die Altersspanne reicht von 18 bis über 70 Jahre; Mitglieder sind Schüler, Hausfrauen, Rentner, Beamte, Angestellte, Selbstständige, Landwirte, Kaufleute und Ärzte - nahezu alle Gruppen sind im Club vertreten. Ebenso Mitglieder mit Börsenwissen und ohne, männliche und weibliche - lediglich das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

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Können Ehepartner gemeinsam Gesellschafter werden?
Nein, da jede Gesellschafter auch stimmberechtigt ist, können nur Einzelpersonen Gesellschafter sein.

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Können Kinder aufgenommen werden?

Da jedes Mitglied in die BGB-Gesellschaft eintritt, ist der Beitritt erst ab 18 Jahren möglich. Sind jedoch Vater oder Mutter bereits Mitglied im OLAC, können sie auf Wunsch ein Unterkonto für ihr Kind einrichten, um dort ein wenig Geld anzusparen (sofern das Unterkonto nicht missbraucht wird, um größere Vermögen steuergünstig auf das Kind zu übertragen). Ausführliche Informationen stehen im Mitglieder-Bereich zur Verfügung; bei Rückfragen rufen Sie uns auch gern an.

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Kann die Stimmberechtigung übertragen werden?
Ja, wenn z.B. am Clubleben interessierte Personen für Verwandte oder Bekannte deren Stimmberechtigung oder Postempfang übernehmen wollen, reicht eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Gesellschafters an den Club.

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Muss man als Mitglied Aufgaben im Club übernehmen?
Jedem Mitglied steht frei, lediglich passiv von den Vorteilen der gemeinschaftlichen Geldanlage zu profitieren oder sich aktiv am Clubleben zu beteiligen (siehe Clubleben). Auch "stille Zuhörer" sind willkommen, die mit eigener Aktienauswahl bisher eher schief lagen bzw. völlige Börsenneulinge, die sich mit den erfahrenen Club-Mitgliedern austauschen möchten, z.B. um einmal ein eigenes Portfolio zusammenzustellen.

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Ab welchem Betrag kann man teilnehmen?
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer Einmalzahlung, mit monatlichen Beiträgen oder mit einer Kombination aus beiden am Gemeinschaftsdepot zu beteiligen. Die Einmalzahlung sollte im Sinne der Gründungsmitglieder zunächst ab einer Mindestanlage von 5.000 Euro möglich sein. Dem Wunsch einiger Mitglieder, sich auch mit geringeren Zahlungen zu beteiligen, wurde jedoch auch entsprochen; es kann auch eine geringere Ersteinzahlung beantragt werden. Unter 2.500 Euro werden aufgrund des Verwaltungsaufwandes jedoch keine Mitglieder aufgenommen.

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Wirken sich bisherige Clubverluste oder -Gewinne bei meiner Einzahlung aus?
Nein, bei jeder Einzahlung (egal ob Ersteinzahlung oder Aufstockung) beginnt die Performance für diesen Betrag zu den Werten des Monatsendes. In der Vergangenheit erzielte Verluste oder Gewinne des Clubs sind für eine heutige Einzahlung bedeutungslos, das neue Kapital fängt bei der jeweiligen Performance sozusagen "bei Null" an -genau wie bei Investmentfonds. Die Darstellung der Club-Performance seit Gründung auf der Startseite dient später eingetretenen Mitgliedern somit nur als Information.

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Wie hoch sind die jeweiligen Anlagesummen?
Ganz unterschiedlich; manche Mitglieder sind mit den Mindestbeträgen investiert, einzelne Mitglieder mit jeweils über 100.000 Euro. Das Stimmrecht ist jedoch nicht von der Höhe des Betrages abhängig, jedes Mitglied hat stets eine Stimme.

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Was passiert mit erzielten Gewinnen?
Die Gründungsversammlung hat beschlossen, Gewinne wie bei den meisten Aktienfonds auch thesaurierend zu verwenden, also wieder zu investieren. Natürlich steht aber jedem Mitglied frei, sich im Rahmen einer normalen Kündigung zugewonnene Beträge auszahlen zu lassen.

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Welche Kostenvorteile hat die Beteiligung am Depot?
Aufgrund der vielen kleinen gesammelten Anlagebeträge auf dem Club-Gemeinschaftsdepot steht ein großer Anlagebetrag zur Verfügung. Somit kann in mehr Unternehmen investiert werden, ohne vom Erfolg oder Misserfolg einzelner Unternehmen abhängig zu sein - was bei Kleinanlegern meist der Fall ist. Einen anderen wesentlichen Einfluss haben auch die Bankgebühren, die gerade bei kleinen Aktiendepots einen erheblichen Teil der Kursgewinne auffressen können. Als Beteiligter am Gemeinschaftsdepot hingegen profitieren die Anleger von den durch viele Personen geteilten Mindestgebühren, die gerade bei aktivem Depotmanagement anfallen, das mit strengen Limits und Teilausführungen arbeitet. Darüber hinaus fallen natürlich deutlich geringere Kosten an als bei ähnlich handelnden Investmentfonds; es fließt also mehr Geld in die Aktienanlage.

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Wie errechnet sich der Wert meines Anteils?
Mit jeder Einzahlung erwirbt ein Gesellschafter eine von der jeweils aktuellen Performance abhängige Anzahl an Anteilen - diese bleibt bis zu einer weiteren Einzahlung gleich. Das Vermögen eines Gesellschafters ergibt sich aus der Anzahl seiner Anteile, die mit dem Wert der Anteile (Performance) multipliziert werden.

Die Wertberechnung erfolgt wie bei Investmentfonds mit dem Unitsystem, bei denen ein Gesellschafteranteil mit einem rechnerischen Wert ausgestattet wird. Im Gegensatz zu Fonds dürfen beim Club die Anteile nicht als eigenständige Dokumente an die Gesellschafter ausgegeben werden, sondern dienen nur der Rechenhilfe. Die Berechnung erfolgt auf über zehn Stellen hinter dem Komma; unregelmäßige, unterschiedlich hohe Einzahlungen oder das Aussetzen von Beiträgen sind möglich.

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Wie erfahre ich den Wert meines Anteils?
Je nach Entwicklung des Clubvermögens steigt oder fällt der Anteilswert (Performance), der mit den Schlusskursen vom Freitagabend aktualisiert wird. Zu erfahren ist er meist im Laufe des Wochenendes auf der Homepage-Startseite oder natürlich per Telefon beim Club. Darüber hinaus wird die Entwicklung noch einmal schriftlich mit dem Quartalsauszug dokumentiert.

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Wie sieht es aus mit dem Datenschutz?
Persönliche Angaben sowie die Höhe des jeweiligen Vermögens im Club bleiben ein streng gehütetes Geheimnis; lediglich der Geschäftsführung, dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie der Bank und den kontrollierenden Institutionen sind die Mitglieder und Anlagebeträge bekannt; die Hausbank des Clubs wird entsprechend dem Geldwäschegesetz über Anschriften der Mitglieder informiert. Persönliche Informationen werden ausschließlich per Post verschickt und sind nicht im Internet zugänglich. Dass Adressen von Clubmitgliedern in keinem Fall weitergegeben werden, versteht sich von selbst.

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Ist ein Internet-Anschluss erforderlich?
Nein. Aus Kosten- und Aktualitätsgründen wird zwar die Internet-Homepage aktiv genutzt, um alle den Club betreffenden Angelegenheiten zu kommunizieren; sämtliche wichtigen Informationen sind aber auch per Telefon oder schriftlich zu erhalten. Darüber hinaus werden alle Clubmitglieder regelmäßig per Quartals-Rundschreiben über aktuelle Ereignisse sowie zum Depot und zur Performance informiert.

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Kann es passieren, dass Geld nachgeschossen werden muss?
Definitiv nicht. Der Erwerb von nachschusspflichtigen Termingeschäften ist ebenso untersagt und wurde bei Kontoeröffnung ausgeschlossen wie die Überziehung des Clubkontos oder die Kreditaufnahme.

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Kann ich eine Vollmacht für Andere ausstellen?
Teilweise. Die Stimmberechtigung bei der Gesellschaftsversammlung oder etwa die Postzustellung z.B. bei längeren Auslandsaufenthalten können Sie natürlich auf andere Personen übertragen. Eine Vollmacht etwa für den Todesfall kann nicht ausgestellt werden, da wir bei eventuellen Erbstreitigkeiten die Anteile gemäß dem Testament auszahlen müssen und nicht aufgrund einer Vollmacht eine ggfs. verfrühte oder falsche Auszahlung veranlassen möchten.

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Was passiert im Falle des Todes eines Mitgliedes?
Die Erben erhalten gegen Vorlage des vom Amtgericht ausgestellten Erbscheins die Anteile ohne jegliche Abzüge ausbezahlt. Sollten die Erben keine Auszahlung wünschen, sondern die Anlage im OLAC weiterführen wollen, wird ein neues Mitgliedskonto angelegt und die Anteile werden intern übertragen. In jedem Fall läuft das Konto des Verstorbenen bis zur Vorlage des Erbscheins weiter und wird anschließend aufgelöst.

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