| Geldsicherheit im Club
Um den Anlegern größtmögliche
Sicherheit der dem Club anvertrauten Einlagen
zu gewährleisten, wurden mehrere Maßnahmen
im Sinne der Geldsicherheit getroffen, die z.T.
weit über das Notwendige hinausgehen.
1. Quittierung:
Jede Ersteinzahlung wird in den ersten
Tagen der Clubzugehörigkeit schriftlich quittiert
inklusive Ausweisung der jew. Anteilsanzahl (bei
weiteren Einzahlungen erfolgt die weitere Quittierung
per Quartalsauszug).
2. Mitglieder-Registrierung:
Jedes Clubmitglied wird namentlich bei
der Hausbank mit Anschrift registriert und ist
somit dort bekannt. Auch die Kopie des Personalausweises
und das zu unterzeichnende Formular zur Börsentermingeschäftsfähigkeit
wird bei der Hausbank verwahrt.
3. Wirtschaftsprüfer:
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (siehe
Gremien)
prüft die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und erstattet der
Gesellschafterversammlung über das Prüfergebnis
Bericht.
4. BaFin-Zulassung:
Als einer von derzeit nur fünf Aktienclubs
in Deutschland verfügen wir über einen
eigenen, von der BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassenen Verkaufsprospekt
gemäß §9 Abs. 3 Verkaufsprospektgesetz,
downloadbar unter Formulare oder kostenlos beim
Club anzufordern.
5. Keine Nachschüsse möglich:
Kreditaufnahme oder nachschusspflichtige
Termingeschäfte wurden bei der Kontoeröffnung
aus geschlossen und sind somit nicht möglich.
Es kann also nicht passieren, dass Mitglieder
Geld nachschießen müssten.
6. Verfügungsgrenze:
Die Geschäftsführung hat freiwillig
die tägliche Verfügungsgrenze für
Überweisungen auf Fremdkonten oder Barabhebungen
auf 5.000 Euro herabgesetzt. Der Wertpapierkauf
innerhalb des Clubdepots ist somit bis zum gesamten
Clubvermögen möglich, nicht jedoch größere,
unerlaubte Abflüsse bzw. „die große
Plünderung" des Kontos - selbst bei Kenntnis
sämtlicher Zugangsberechtigungen.
7. Betreuung durch offizielle Institutionen:
Der Club hat eine eigene Steuernummer,
sämtliche Mitglieder und Verantwortlichen
sind beim Finanzamt Oldenburg bekannt, das mit
der Club-Geschäftsführung und dem Steuerberater
des Clubs in Kontakt steht.
8. Lizenzierte Vermögensverwaltung:
Die Graute Asset Management GmbH in Hannover ist
von der
Club-Geschäftsführung mit der gesetzlich
vorgeschriebenen
Vermögensverwaltung beauftragt. Sie verfügt
über die entsprechende Zulassung der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gemäß §32 KWG und erhält
u.a. Duplikate sämtlicher Kontounterlagen
unserer Hausbank. Die Verträge sind mit der
BaFin abgestimmt. Die Graute Asset Management
GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung
der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Die
EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz vom 16.7.1998
geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche
von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag
die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten
Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften
bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils
20.000,00 EUR pro Gläubiger schützt.
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