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Steuern
 

So läuft die Versteuerung ab

Mitglieder brauchen sich um Steuern im Oldenburger Aktienclub nicht zu kümmern: Da der Club eine sog. "einheitlich gesonderte Feststellung" vornimmt, brauchen Mitglieder in ihre Steuererklärungen nichts vom Club einzutragen.


Alle im Club anfallenden steuerrelevanten Beträge werden direkt vom Steuerberater des Clubs an das Oldenburger Finanzamt gegeben, das von sich aus die Verteilung auf die Wohnsitz-Finanzämter der Mitglieder vornimmt. Clubmitglieder werden steuerlich behandelt, als würden sie die Transaktionen des Clubs mit ihrem jeweiligen prozentualen Anteil privat vollziehen. Sofern überhaupt etwas versteuert werden muss, gilt der individuelle Steuersatz jedes Mitgliedes; ein Freistellungsauftrag für den Club ist nicht möglich. Damit unsere Mitglieder wissen, welche Informationen wir über sie ans Finanzamt geben, erhalten sie informativ eine Kopie der Aufstellung aller sie betreffenden, rund 30 steuerrelevante Beträge.

Diese Steuern sind relevant

Ausführliche Informationen zur Besteuerung

Der Steuerberater des Clubs, Jan Schenk, hat zur Gesellschafterversammlung 2002 eine ausführliche Erläuterung zur steuerlichen Vorgehensweise vorgestellt, die hier zum Download bereitsteht.